Willkommen.

 

Manchmal braucht es im Alltag einfach eine verlässliche Unterstützung. Jemanden, der da ist. Der zuhört, mitdenkt und ganz praktisch hilft.
Als Alltagsbegleitung stehe ich Ihnen genau dafür zur Seite. Ob Unterstützung im Haushalt, Begleitung zu Terminen, gemeinsame Spaziergänge oder einfach Zeit für Gespräche – ich bin für Sie da. Individuell, respektvoll und mit einem offenen Ohr für Ihre Bedürfnisse.
Mein Ziel ist es, den Alltag leichter zu machen und Lebensqualität zu erhalten. In Ihrem Tempo. Nach Ihren Wünschen.

 

Ich freue mich darauf, Sie kennenzulernen.

Unsere Leistungen können über die Pflegekasse § 45a/b SGB XI abgerechnet werden.

 

 

Wir bieten eine einfühlsame und zuverlässige Alltagsbegleitung für Senioren, Menschen mit Unterstützungsbedarf oder Angehörige, die Entlastung im Alltag suchen.

 

 

 

🔹 Unterstützung im Alltag

Hilfe beim Einkaufen

Begleitung zu Arztterminen oder Behördengängen

Unterstützung bei leichten Haushaltstätigkeiten

Gemeinsames Kochen oder Backen

 

🔹 Soziale Betreuung & Aktivierung

Gespräche führen und Gesellschaft leisten

Spaziergänge oder kleine Ausflüge

Gesellschaftsspiele spielen

Vorlesen oder kreative Aktivitäten

 

🔹 Struktur im Tagesablauf geben

Motivation zur Teilnahme an Aktivitäten

Förderung von Selbstständigkeit

Unterstützung bei der Orientierung (z. B. bei Demenz)

 

🔹 Emotionale Unterstützung

Zuhören

Sicherheit und Vertrauen vermitteln

Einsamkeit vorbeugen

 

 

Wichtig:
Ein Alltagsbetreuer übernimmt keine medizinische Pflege wie Injektionen oder Wundversorgung – diese Aufgaben gehören zur Pflegefachkraft.

🌿 Über uns

 

 

Wir stehen für eine liebevolle, zuverlässige und individuelle Betreuung im Alltag. Unser Ziel ist es, Lebensqualität zu erhalten, Einsamkeit vorzubeugen und Angehörige spürbar zu entlasten.

 

Vertrauen, Empathie und Menschlichkeit stehen bei uns an erster Stelle. Wir nehmen uns Zeit – für Gespräche, für gemeinsame Aktivitäten und für das, was wirklich zählt: den Menschen.

 

📞 Jetzt unverbindlich beraten lassen

Sie möchten mehr erfahren oder haben Fragen zur Kostenübernahme?

Kontaktieren Sie uns gerne für ein persönliches und unverbindliches Beratungsgespräch. Gemeinsam finden wir die passende Unterstützung für Ihre individuelle Lebenssituation.

 

👉 Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine Nachricht – wir sind für Sie da.

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Menschen mit einem anerkannten Pflegegrad haben Anspruch auf den sogenannten Entlastungsbetrag nach §45b SGB XI (derzeit bis zu 131 € monatlich). Dieser kann für anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag genutzt werden.
Gerne beraten wir Sie persönlich zu Ihren individuellen Möglichkeiten und unterstützen Sie bei Fragen zur Antragstellung.

Ab Pflegegrad 2

Neben dem Entlastungsbetrag besteht unter bestimmten Voraussetzungen auch die Möglichkeit, unsere Leistungen über das Budget der Verhinderungspflege (§ 39 SGB XI) abzurechnen.

Aufgrund der Gesetzesänderungen zum 1. Juli 2025 entfällt die sechsmonatige Vorpflegezeit. Es steht ein gemeinsames Budget mit der Kurzzeitpflege von bis zu 3.539 Euro jährlich für bis zu 8 Wochen (56 Tage) zur Verfügung.