Viele Leistungen der Pflegeversicherung werden nicht genutzt, weil Pflegebedürftige und Angehörige ihre Ansprüche nicht kennen. Das ist ein Informationsproblem, kein Mangel an Leistungen. Wir zeigen Ihnen klar und konkret, welche Leistungen Ihnen zustehen und wie Sie diese nutzen können.
Liegt ein Pflegegrad vor, können Leistungen im Rahmen der verfügbaren Budgets direkt über die Pflegeversicherung abgerechnet werden. Dazu zählen unter anderem Pflegesachleistungen, Verhinderungspflege und der Entlastungsbetrag.
(Voraussetzung: mindestens 6 Monate Pflegegrad)
Die Pflegeversicherung übernimmt die Kosten für eine Ersatzpflege, die sogenannte Verhinderungspflege.
Diese kann auch stundenweise genutzt werden. Der Anspruch besteht unabhängig davon, ob zusätzlich ein ambulanter Pflegedienst über Sachleistungen in Anspruch genommen wird.
Pro Jahr stehen bis zu 1.685 € für Verhinderungspflege zur Verfügung.
Zusätzlich können bis zu 50 % des Budgets der Kurzzeitpflege (1.854 € pro Jahr) auf die Verhinderungspflege übertragen werden.
Unsere Mitarbeitenden sind dafür geschult, die erbrachten Leistungen direkt mit der Pflegekasse abzurechnen. Für Sie bedeutet das: kein Umweg über Vorkasse und keine unnötige Bürokratie.